Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot von einem Monat erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat in ihrer Antragsschrift vom 04.02.2013 Folgendes ausgeführt:
" I.
Das Amtsgericht Dortmund hat den Betroffenen mit Urteil vom 01.10.2012 (Bl. 55 - 57 d. A.) wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen (§§ 29 Abs. 1, 49 StVO, 24, 25 StVG) zu einer Geldbuße von 400,00 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
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