I. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Verkehrsunfall, der sich am Abend des 21.10.2001 auf der J-Straße in L ereignete. Beteiligt waren der Kläger als Fahrer und Halter eines Citroen mit dem amtlichen Kennzeichen .... und der Beklagte zu 1) als Fahrer und Halter eines Saab mit dem amtlichen Kennzeichen ...1, der bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert war.
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