OLG Saarbrücken - Urteil vom 23.09.2003
4 U 749/02
Normen:
BGB § 254 ; BGB § 839 ; GG Art. 34 ; SaarlStrG § 9 Abs. 3 Buchst. a ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 255/02

Anforderungen an kommunale Verkehrssicherungspflicht bei Freigabe eines Feldwirtschaftsweges als Umleitungsstrecke

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.09.2003 - Aktenzeichen 4 U 749/02

DRsp Nr. 2003/14807

Anforderungen an kommunale Verkehrssicherungspflicht bei Freigabe eines Feldwirtschaftsweges als Umleitungsstrecke

Es stellt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine verkehrssicherungspflichtige Gemeinde einen für den Begegnungsverkehr zu engen Feldwirtschaftsweg als Umleitung freigibt, ohne durch Einbahnanordnung, Engstellenregelung, Ampelschaltung oder ausgeschilderte Ausweichstellen dafür zu sorgen, dass dieser Weg ohne riskante Ausweichmanöver gefahrlos benutzt werden kann, und es unterlässt, die Randbereiche, zu deren Benutzung die Verkehrsteilnehmer bei Gegenverkehr gezwungen sind, vor der Wegefreigabe nach Gefahrenstellen abzusuchen und diese durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h allein genügt den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht.

Normenkette:

BGB § 254 ; BGB § 839 ; GG Art. 34 ; SaarlStrG § 9 Abs. 3 Buchst. a ;

Entscheidungsgründe:

I.