Anforderungen an Sicherheitsabstand beim Überholen eines Radfahrers
BGH, Urteil vom 19.03.1968 - Aktenzeichen VI ZR 195/66
DRsp Nr. 1994/5935
Anforderungen an Sicherheitsabstand beim Überholen eines Radfahrers
Der seitliche Sicherheitsabstand, den eine Straßenbahn beim Überholen eines Radfahrers einzuhalten hat, muß ebenso groß sein, wie ihn ein Lkw einzuhalten hätte; denn die Gefährdung eines zu überholenden Radfahrers wird nicht so sehr durch die Beschaffenheit des überholenden Fahrzeugs, als vielmehr durch die mangelhafte Stabilität und Spurhaftigkeit des Fahrrades begründet.