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Versicherung
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Ort, Datum
Versicherungs-/Schadensnr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Eingang meines Anspruchsschreibens sind drei Monate verstrichen, ohne dass Sie ihrer Verpflichtung zur Abgabe eines mit Gründen versehenen Angebots nachgekommen wären. (§ 3a Abs. 1 Nr. 1 PflVersG)
Nachdem die Haftung Ihres Versicherungsnehmers feststeht und der Schaden bereits vollständig belegt wurde, fallen seit Ablauf der Bearbeitungsfrist gem. § 3aAbs. 1 Nr. 2 PflVersG Verzugszinsen im Umfang von 5 % über dem Basiszinssatz an.
Diese sind bei Ihrem hiermit nochmals angemahnten Regulierungsangebot mit zu berücksichtigen.
Ich erwarte den Ausgleich des bezifferten und belegten Schadens bis zum ....
Anderenfalls wird Klage erhoben, worauf ich schon jetzt nach § 119 Abs. 2 VVG hinweise.
Die Rechtsschutzversicherung meines Mandanten ist hiermit bereits einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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