Vorschuss auf belegten Schaden reicht nicht

 

 

 

Name der

Versicherung

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Ort, Datum

 

 

Versicherungs-/Schadensnr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

der von Ihnen bisher gezahlte Vorschuss reicht zum Ausgleich der bereits geltend gemachten und belegten Schadenspositionen nicht aus.

Ich fordere Sie daher auf, den Restschaden bis spätestens ... zu regulieren.

Anderenfalls werde ich Klage erheben, worauf ich schon jetzt nach § 119 Abs. 2 VVG hinweise. Die Rechtsschutzversicherung meines Mandanten ist einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt