Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung von Verkehrshindernissen auf einem Feld- und Waldweg.
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