OLG Celle - Urteil vom 22.05.2003
14 U 239/02
Normen:
BGB § 823 ; PflVG § 3 ; StVO § 10 ;
Fundstellen:
MDR 2003, 1351
NJW-RR 2003, 1536
OLGReport-Celle 2003, 323
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 11.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 158/02

Anschein der schuldhaften Unfallverursachung beim Verkehrsunfall - Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück

OLG Celle, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen 14 U 239/02

DRsp Nr. 2003/9042

Anschein der schuldhaften Unfallverursachung beim Verkehrsunfall - Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück

»Gegen denjenigen, der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert, spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung. Wenn ein (Mit-)Verschulden des Unfallgegners nicht nachgewiesen werden kann, tritt auch dessen Haftung aus Betriebsgefahr zurück.«

Normenkette:

BGB § 823 ; PflVG § 3 ; StVO § 10 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist im Ergebnis nicht begründet.

I.

Der Kläger kann Schadensersatz von den Beklagten weder aus § 7 StVG noch aus § 823 BGB (jeweils i. V. m. § 3 PflVG) verlangen.