OLG Dresden - Beschluss vom 18.04.2024
4 U 2001/23
Normen:
BGB § 630a ff; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1565/20

Anscheinsbeweis; Arzthaftungsrecht

OLG Dresden, Beschluss vom 18.04.2024 - Aktenzeichen 4 U 2001/23

DRsp Nr. 2024/6401

Anscheinsbeweis; Arzthaftungsrecht

Die intraoperative aufgetretene Dislokation einer Fraktur begründet regelmäßig keinen Anscheinsbeweis, dass diese infolge unzureichender Bildwandlerkontrolle behandlungsfehlerhaft übersehen wurde.

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 07.05.2024 wird aufgehoben.

4. Es ist beabsichtigt, den Gegenstandswert auf 30.000,00 € festzusetzen.

Normenkette:

BGB § 630a ff; ZPO § 286;

Gründe

I.

I. II. IIII.