OLG Celle - Urteil vom 07.11.2002
14 U 56/01
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 15.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1094/97

Anscheinsbeweis beim Verkehrsunfall

OLG Celle, Urteil vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 14 U 56/01

DRsp Nr. 2003/821

Anscheinsbeweis beim Verkehrsunfall

»Zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall.«

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die Beklagte verlangt widerklagend die teilweise Rückzahlung geleisteter Beträge.

Anlass ist ein Verkehrsunfall, der sich am 26. Juli 1996 auf der A 2, ####### Richtung #######, kurz hinter der Ausfahrt ####### ereignet hat. An dem Verkehrsunfall waren der Sohn der Klägerin mit dem Pkw Chevrolet Corvette Cabrio, #######, sowie der bei der Beklagten versicherte Zeuge ####### mit dem Pkw Mitsubishi, #######, beteiligt. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zur Kollision, als der Sohn der Klägerin auf dem mittleren der drei Fahrstreifen wegen eines sich vor ihm aufbauenden Staus sein Fahrzeug abbremste, woraufhin der Zeuge ####### auf dieses auffuhr.