KG - Urteil vom 24.01.2002
12 U 3217/00
Normen:
BGB § 823 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 64
DRsp I(145)592c-d
KGReport-Berlin 2003, 9
NZV 2003, 91
VRS 104, 5

Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der Fahrbahn

KG, Urteil vom 24.01.2002 - Aktenzeichen 12 U 3217/00

DRsp Nr. 2003/16222

Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der Fahrbahn

Verschuldeter Unfall eines auf übersichtlicher Straße von der Fahrbahn abkommenden Kraftfahrzeugs:- Anscheinsbeweis für Verschulden des Kraftfahrers;- Fahrlässigkeitsvorwurf wegen unfallursächlichen Ausweichens vor einem auf der Fahrbahn befindlichen kleineren Tier (Hase/Fuchs) unter Gefährdung von Gesundheit und Leben Dritter oder auch nur wesentlicher Sachwerte.

Normenkette:

BGB § 823 ; ZPO § 286 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg.

1. Der Beklagte haftet der Klägerin gemäß §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 1 StVO auf Ersatz derjenigen Schäden, die ihr auf Grund des Verkehrsunfalls vom 24. Dezember 1998 auf der Bundesstraße 96 a entstanden sind.

a) Der Beklagte hat dadurch, dass er im Rahmen des von ihm durchgeführten Bremsmanövers mit dem Pkw der Klägerin BMW 320 i, B####, die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und es rechts neben die Fahrbahn lenkte, wobei es erheblich beschädigt wurde, das Eigentum der Klägerin verletzt.