Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Mai 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, die der Streithelfer zu tragen hat.
Der Kläger begehrt von der Beklagten den Abschluss einer ergänzenden privaten Krankenversicherung zum Basistarif.
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