VG Berlin - Urteil vom 01.03.2002
11 A 37.02
Normen:
StVO § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DRsp II(286)323b-c
NZV 2003, 53

Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit Wohnungen in verschiedenen Parkzonen

VG Berlin, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen 11 A 37.02

DRsp Nr. 2003/16947

Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit Wohnungen in verschiedenen Parkzonen

1. Familienangehörige, die in zwei verschiedenen städtischen Parkzonen wohnen und dasselbe Fahrzeug nutzen (Familien-Car-Sharing), haben Anspruch auf die Erteilung einer zweiten Anwohnerparkerlaubnis. 2. Die materielle Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zur Erteilung eines zweiten Anwohnerparkausweises trägt der Anspruchsteller.

Normenkette:

StVO § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen
DRsp II(286)323b-c
NZV 2003, 53