Die Berufung des Klägers gegen das am 04.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für die zweite Instanz wird auf Euro 10.000,00 festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt von der beklagten Klinikträgerin in der Hauptsache die Löschung der Daten über seine medizinische Behandlung im Juli 2020. Das Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Aufbewahrungsfrist nach § 630 f Abs. 3 BGB noch nicht verstrichen sei. Die Entscheidungsgründe enthalten zahlreiche Quellenangaben.
II.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|