KG - Beschluss vom 28.10.2021
20 U 88/21
Normen:
BGB § 630f Abs. 3; DS-GVO Art. 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 04.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 59 O 115/20

Anspruch des Patienten auf Löschung von Daten über eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus

KG, Beschluss vom 28.10.2021 - Aktenzeichen 20 U 88/21

DRsp Nr. 2023/10606

Anspruch des Patienten auf Löschung von Daten über eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus

Das aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO folgende Recht auf Löschung von Daten über eine medizinische Behandlung besteht nicht während der Dauer der in § 630f Abs. 3 BGB angeordneten 10-jährigen Aufbewahrungsfrist.

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 59 O 115/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gebührenstreitwert für die zweite Instanz wird auf Euro 10.000,00 festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 630f Abs. 3; DS-GVO Art. 17 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt von der beklagten Klinikträgerin in der Hauptsache die Löschung der Daten über seine medizinische Behandlung im Juli 2020. Das Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Aufbewahrungsfrist nach § 630 f Abs. 3 BGB noch nicht verstrichen sei. Die Entscheidungsgründe enthalten zahlreiche Quellenangaben.

II.