OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.10.2021
24 U 7/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 92 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 909
MDR 2022, 418
ZEV 2022, 398
ZEV 2022, 554
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 29.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 125/18

Ansprüche auf Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers aus übergeleitetem RechtBedarf eines verarmten SchenkersFortlaufender UnterhaltsbedarfBeschränkung der Haftung eines Beschenkten in Höhe der von ihm erhaltenen Zuwendung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2021 - Aktenzeichen 24 U 7/21

DRsp Nr. 2022/2387

Ansprüche auf Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers aus übergeleitetem Recht Bedarf eines verarmten Schenkers Fortlaufender Unterhaltsbedarf Beschränkung der Haftung eines Beschenkten in Höhe der von ihm erhaltenen Zuwendung

1. Der Herausgabeanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB ist einerseits durch den Wert der empfangenen Leistung, andererseits durch den jeweiligen Bedarf des verarmten Schenkers begrenzt.2. Ist ein fortlaufender Unterhaltsbedarf des Schenkers zu decken, ist der Anspruch auf wiederkehrende (Geld-)Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Bedarf entsprechenden Höhe bis zur Erschöpfung des Gegenstands der Schenkung gerichtet.3. Jedoch haftet jeder Beschenkte nur in den Grenzen der von ihm erhaltenen Zuwendung, im Streitfall also nur bis zur Höhe seiner Bereicherung durch den geschenkten hälftigen Miteigentumsanteil.

Tenor

1. 2. 3.