Ansprüche der Bundesrepublik gegenüber einer Gemeinde wegen Unredlichkeit des Rechtserwerbs
OLG Hamm, Urteil vom 15.10.2003 - Aktenzeichen 11 U 34/03
DRsp Nr. 2004/15095
Ansprüche der Bundesrepublik gegenüber einer Gemeinde wegen Unredlichkeit des Rechtserwerbs
»Die Bundesrepublik ist gegenüber einer Gemeinde wegen Unredlichkeit des Rechtserwerbs mit Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung für im Wege der Legalrestitution nach Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages erhaltenes ehemaliges Reichsvermögen ausgeschlossen, wenn der Zuordnungsbescheid noch wenige Tage (am 13. Dezember 1993) vor dem Inkrafttreten des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes, durch das der stichtagsbezogenen Nutzung zu Verwaltungszwecken der Vorrang vor der Restitution eingeräumt wurde, erging und mit dem 25. Dezember 1993 der Vermögensgegenstand der Gemeinde zugefallen wäre.«
Normenkette:
EinigungsV Art. 21 Abs. 3 ;
Vorinstanz: LG Magdeburg 5. März 2003 5 O 3312/01,