1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 08.12.2020, Aktenzeichen
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Berlin ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich eines Aufschlags von 10 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich eines Aufschlags von 10 % leisten.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.726,91 € festgesetzt.
I.
Die Beklagte überließ dem Kläger mit Vertrag vom 12.09.2015 ein Fahrzeug Skoda Superb 2.0 TDI SCR 140kW DSG 4x4 SportLine Comb zur Nutzung zu privaten Zwecken. Es handelt sich um einen Kilometer-Leasingvertrag. Hinsichtlich der Einzelheiten des Vertrages wird auf die Anlage KGR 1 verwiesen.
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