Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21. August 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.
I.
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