Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die für sofort vollziehbar erklärte Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins zum Zweck der Eintragung eines Sperrvermerks für das Inland

Verwaltungsgericht

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gegen den Bescheid der/des wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.  . erhoben. ).