Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen für sofort vollziehbar erklärten feststellenden VA mit Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins

Verwaltungsgericht

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gegen den Bescheid der/des wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.   erhoben. ). ist. betreffend die Vorlageverpflichtung ist begründet, wenn das Gericht § Abs. Satz 2 insoweit für unanwendbar hält. Nachdem die Behörde ausweislich der gesetzten Frist für die Vorlage des Führerscheins unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Wirkung eines Hauptsacherechtsbehelfs davon ausgeht, dass ein Hauptsacherechtsbehelf gegen die Vorlageverpflichtung keine aufschiebende Wirkung hat, ist in entsprechender Anwendung von § Abs. Satz 3 festzustellen, dass der Hauptsacherechtsbehelf gegen die Vorlageverpflichtung tatsächlich aufschiebende Wirkung hat.