Autor: Hering |
Für Anwälte gibt es allgemeine Regelungen von Seiten der Rechtsanwaltskammer, nicht aber ein dem RVG entsprechendes Gesetz. Die Höhe der Honorare wird in der Praxis unter Berücksichtigung des Gegenstandswerts, des Arbeitsaufwands und des Schwierigkeitsgrads frei verhandelt.
Die für die außergerichtliche Regulierung anfallenden Anwaltskosten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung meistens nicht erstattet. Im Prozessfall werden die Kosten des Anwalts der obsiegenden Partei von der unterlegenen Partei getragen.
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