Arztgutachten liegt noch nicht vor

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

die Regulierung Ihrer Schmerzensgeldansprüche verzögert sich.

Ihr behandelnder Arzt hat das Attest/Gutachten über Ihre Verletzungen, deren Folgen und Behandlung noch nicht an die gegnerische Versicherung geschickt.

Auch der Schmerzensgeldanspruch muss wie jede andere Schadensersatzposition der Höhe nach gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden. Ohne einen solchen Nachweis wird die Versicherung keinerlei Zahlung leisten müssen.

Ich habe Ihren Arzt nochmals an die Erstellung des Gutachtens erinnert.

Erfahrungsgemäß haben jedoch Mahnungen der Patienten eine größere Wirkung. Setzen Sie sich selbst mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung und erinnern ihn an die Erstellung des Gutachtens, dies könnte die Regulierung der Schmerzensgeldansprüche beschleunigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt