Klageempfehlung

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

der Ihnen durch den Verkehrsunfall entstandene Schaden ist bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und belegt worden. Trotz wiederholter Mahnung hat diese bisher weder eine Zahlung geleistet oder Zahlungsbereitschaft erklärt.

Wir müssen damit rechnen, dass die Versicherung die Regulierung weiter verzögert. Zur Zahlung kann die gegnerische Versicherung nur durch ein gerichtliches Verfahren gezwungen werden. Ich empfehle daher, Klage einzureichen.

Aus meiner Erfahrung heraus müssen Sie in so einem Fall damit rechnen, dass die Versicherung Einwendungen zur Schadenshöhe erhebt und nur einen Teil Ihres Schadens erstattet. Dann müsste ohnehin wegen des Restschadens Klage erhoben werden.