Zeugenaussagen fehlen noch

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

die Regulierung Ihres Unfallschadens verzögert sich, weil die von mir benannten Zeugen noch keine schriftlichen Aussagen abgegeben haben.

Die gegnerische Versicherung wird Schadensersatz erst dann leisten, wenn eine Haftung  

Ihres Unfallgegners nachgewiesen ist.

Hierfür sind die Zeugenaussagen unabdingbar.

Ich habe daher gleichzeitig die Zeugen nochmals zur Abgabe einer Aussage aufgefordert. Falls möglich, erinnern Sie die Zeugen bitte auch an die Fertigung ihrer Aussage.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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