Atemalkoholmessung; Feststellungen; Anforderungen; Sicherheitsabschlag; Einhaltung der Kontrollzeit
OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - Aktenzeichen 2 Ss 357/04
DRsp Nr. 2004/18993
Atemalkoholmessung; Feststellungen; Anforderungen; Sicherheitsabschlag; Einhaltung der Kontrollzeit
»Ist bei einer Atemalkoholmessung die Kontrollzeit von mindestens 10 Minuten, bei der es sich gegenüber der 20-minütigen Wartezeit seit Trinkende um das wesentlich bedeutendere Kriterium handelt, eingehalten worden, kann die ermittelte Messung ohne Sicherheitsabschläge zur Feststellung der zur Tatzeit vorliegenden Atemalkoholkonzentration zugrunde gelegt werden.«