...
II.Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. Oktober 2020 aufgehoben, soweit dem Angeklagten die Erlaubnis zur Führung von Kraftfahrzeugen aller Art entzogen, der von der Fahrerlaubnisbehörde (Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim) unter Liste Nr. 1684/95 erteilte Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen wurde, dem Angeklagten vor Ablauf einer Frist von drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
III.Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
IV.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|