Die Klägerin, ein Leasingunternehmen, schloß im zweiten Halbjahr 1991 rund 180 gleichlautende Kraftfahrzeugleasingverträge mit der Firma D. Leasing GmbH & Co. Autoleasing KG (künftig: Firma D.), die die Fahrzeuge weiterverleaste. Im Oktober 1993 fiel die Firma D. in Konkurs. Daraufhin kündigte die Klägerin sämtliche Leasingverträge fristlos. Aus deren Abwicklung ist ihr nach ihrer Behauptung ein Schaden in Höhe von 510.678,53 DM entstanden. Diesen verlangt sie aufgrund gesamtschuldnerischer Mithaftung von den Beklagten ersetzt.
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