Am 3. Januar 1997 verursachte ein bei dem Arbeiter-Samariter-Bund in K. eingesetzter Zivildienstleistender mit einem bei der Klägerin haftpflichtversicherten Sonderkraftfahrzeug seiner Beschäftigungsstelle, das für den Transport von Rollstuhlfahrern bestimmt war, schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem eine mit dem Fahrzeug beförderte Rollstuhlfahrerin getötet und zwei weitere Fahrzeuge beschädigt wurden. Die Klägerin hat die von den Geschädigten geltend gemachten Ersatzforderungen reguliert, einschließlich eines Schmerzensgeldes, das an die Erben der getöteten Frau gezahlt wurde. Sie nimmt nunmehr die beklagte Bundesrepublik auf Ersatz der gesamten erbrachten Versicherungsleistungen in Höhe von 59.295,42 DM nebst Zinsen in Anspruch.
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