Mit Formularvertrag vom 12. Mai 1996 verkaufte der Beklagte, ein Gebrauchtwagenhändler, dem Kläger einen gebrauchten BMW 730 i für 20.500 DM. Er selbst hatte den Wagen tags zuvor, am 11. Mai 1996, unter Verwendung des gleichen Vertragsformulares für 17.500 DM erworben.
Die vom Beklagten verwendeten Vertragsformulare enthalten schräg über dem gesamten Vertragstext in übergroßen Großbuchstaben den Aufdruck "FORMULARTEXT: ADAC-GEPRÜFT". Der vorgedruckte Text beginnt nach der Bezeichnung der Vertragsparteien und des Kaufgegenstandes sowie der Angabe des Gesamtpreises mit folgender durch Fettdruck und teilweise Unterstreichung hervorgehobener Formulierung:
"Das Kraftfahrzeug wird - soweit nicht nachstehend ausdrücklich Eigenschaften zugesichert (Ziff. 1) oder Verpflichtungen übernommen werden (Ziff. 2.3, 4.1 und 4.2) - unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft."
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