KG - Beschluss vom 08.11.2021
19 W 150/21
Normen:
BGB § 1938; BGB § 2985;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Köpenick, vom 10.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen VI I 2777/20

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wirksamkeit einer Enterbung bei Fehlschlagen der ausgesprochenen Erbeinsetzung

KG, Beschluss vom 08.11.2021 - Aktenzeichen 19 W 150/21

DRsp Nr. 2023/13933

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wirksamkeit einer Enterbung bei Fehlschlagen der ausgesprochenen Erbeinsetzung

1. Wird in einem Testament sowohl eine Erbeinsetzung als auch eine Enterbung ausgesprochen, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Enterbung nach dem Willen des Erblassers auch gelten soll, wenn die Erbeinsetzung (wegen Ausschlagung oder aus anderen Gründen) scheitert, ob also die Enterbung unabhängig von der Erbeinsetzung gewollt ist. 2. Hiervon ist auszugehen, wenn der Erblasser für die Enterbung konkret genannte Gründe anführt, die unabhängig von der Erbeinsetzung sind.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köpenick vom 10.8.2021 wird auf ihre Kosten bei einem Verfahrenswert von 6.000 EUR zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1938; BGB § 2985;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin verfolgt mir ihrer Beschwerde ihren Antrag auf Erteilung eines Erbscheins weiter, der sie als Alleinerbin ihrer am 3.5.2020 verstorbenen Mutter, Frau Fxxx Ixxx, ausweist.

Frau Fxxx Ixxx (im Folgenden: Erblasserin) errichtete am 3.5.2001 ein handschriftliches, von ihr unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut:

"Ich, Fxxx Ixxx, geb. am xxx, bestimme zu meinem alleinigen Erben die xxx Kirchengemeinde xxx.