LG Hamburg, vom 20.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 669/01
Ausnutzung wettbewerbswidriger Werbung eines Autovermieters
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2003 - Aktenzeichen 5 W 39/01
DRsp Nr. 2006/10160
Ausnutzung wettbewerbswidriger Werbung eines Autovermieters
»Es verstößt gegen § 1UWG, wenn ein Autovermieter die Anlockwirkung einer wettbewerbswidrigen Werbung - kostenlose Nutzung eines Mercedes Sportcoupé für ein Wochenende gegen Abgabe der Kundenkarte eines bestimmten Wettbewerbers - dadurch ausnutzt, dass er nachfragenden Kunden ein modifiziertes Angebot unterbreitet.«
Normenkette:
UWG § 1 ;
Vorinstanz: LG Hamburg, vom 20.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 669/01