OLG Hamburg - Beschluss vom 24.02.2003 (5 W 39/01)
Die zulässige Beschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. 1. Die Antragstellerin hatte beantragt, der Antragsgegnerin bei Meidung der vom Gesetz vorgesehenen Ordnungsmittel zu verbieten, im [...]