Zur Beweislast dafür, dass Vorschäden eines Fahrzeugs fachgerecht beseitigt worden sind
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - Aktenzeichen 14 U 12/03
DRsp Nr. 2004/19690
Zur Beweislast dafür, dass Vorschäden eines Fahrzeugs fachgerecht beseitigt worden sind
Der Geschädigte trägt die volle Beweislast dafür, dass Vorschäden eines Fahrzeugs fachgerecht beseitigt worden sind. Dies gilt auch für solche Schäden, die zu einer Zeit eingetreten sind, als der Geschädigte noch nicht Halter und Eigentümer des Fahrzeugs war.