LG Hof, vom 08.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 605/01
Berichtigung falscher Angaben des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
OLG Bamberg, Urteil vom 09.01.2003 - Aktenzeichen 1 U 85/02
DRsp Nr. 2004/19316
Berichtigung falscher Angaben des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Falsche Angaben des Versicherungsnehmers sind im Sinne der Relevanzrechtsprechung des BGH generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Hat der Versicherungsnehmer seine Angaben jedoch alsbald und aus eigenem Antrieb berichtigt, fehlt es an dem erforderlichen erheblichen Verschulden.
Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Den Klägern steht der geltend gemachte Anspruch in Höhe von 18.866,67 EUR zuzüglich Zinsen aus der Kfz.-Kasko-Versicherung zu.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.