OLG Hamburg - Beschluss vom 24.02.2003
5 W 39/01
Normen:
UWG § 1 ;
Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 345
OLGReport-Hamburg 2004, 39
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 20.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 669/01

Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Kunden einer Autovermietung

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2003 - Aktenzeichen 5 W 39/01

DRsp Nr. 2005/3475

Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Kunden einer Autovermietung

Ein Autovermieter handelt grob wettbewerbswidrig, wenn er einem Kunden eines Mitbewerbers gegen Abgabe dessen Kundenkarte ein Wochenende mit kostenloser Nutzung eines Mercedes Sportcoupé verspricht und diese Gelegenheit dazu ausnutzt, den Kunden dazu zu bewegen, sich eine Kundenkarte für sein eigenes Unternehmen ausstellen zu lassen.

Normenkette:

UWG § 1 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde hat nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.

1. Die Antragstellerin hatte beantragt, der Antragsgegnerin bei Meidung der vom Gesetz vorgesehenen Ordnungsmittel zu verbieten,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, Inhabern von Europcar Kundenkarten vergünstigte Leistungen, insbesondere die kostenlose oder kostenreduzierte Überlassung von Fahrzeugen anzubieten und/oder anbieten zu lassen und/oder diese Leistungen zu gewähren und/oder gewähren zulassen oder mit diesen Leistungen zu werben und/oder werben zu lassen.