I.
Von der Wiedergabe der tatsächlichen Feststellungen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 ZPO wird gemäß § 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.
II.
Kurze Begründung für die Bestätigung der angefochtenen Entscheidung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 ZPO
Die Berufung ist zulässig, aber sachlich nicht begründet.
Zu Recht hat das Landgericht die Klage zur Hälfte abgewiesen, weil den Fahrer des klägerischen Lkw, den Zeugen _ ein 50%-iges Mitverschulden an dem Unfall vom 25. April 2001 trifft. Auf die zutreffende Begründung des Landgerichts wird zunächst zur Vermeidung überflüssigen Streitwerkes Bezug genommen, was auch nach neuem Berufungsrecht zulässig ist (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 540 Rn. 13). Das Berufungsvorbringen rechtfertigt demgegenüber keine abweichende Beurteilung:
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