Das Amtsgericht setzte gegen den in der Hauptverhandlung nicht anwesenden, von einem Verteidiger vertretenen Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft eine Geldbuße von 200 DM und ein Fahrverbot von einem Monat fest.
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