BayObLG - Beschluß vom 03.11.1988
2 ObOWi 221/88
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
DAR 1989, 363 (Bär)

BayObLG - Beschluß vom 03.11.1988 (2 ObOWi 221/88) - DRsp Nr. 1998/9861

BayObLG, Beschluß vom 03.11.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 221/88

DRsp Nr. 1998/9861

Auch wenn ein beharrlicher Pflichtenverstoß festgestellt wird, darf ein Fahrverbot nur angeordnet werden, wenn der erstrebte Erfolg durch eine verschärfte Geldbuße allein nicht erreicht werden kann.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen
DAR 1989, 363 (Bär)