BayObLG - Beschluß vom 17.02.1989 (RReg 2 St 54/89) - DRsp Nr. 1994/7299
BayObLG, Beschluß vom 17.02.1989 - Aktenzeichen RReg 2 St 54/89
DRsp Nr. 1994/7299
Das Wissen, nicht mehr fahren zu dürfen, ist nicht gleichbedeutend mit der Kenntnis der Fahruntüchtigkeit (Vorsatz). Die Äußerung des Trunkenheitsfahrers bei der Polizeikontrolle, "oh je, jetzt ist der Lappen weg", bedeutet noch kein "Vorsatz" im Sinne des § 316StGB.