BayObLG - Beschluß vom 25.04.1989
1 ObOWi 23/89
Normen:
StVO § 5 ;
Fundstellen:
DAR 1990, 361 (Bär)

BayObLG - Beschluß vom 25.04.1989 (1 ObOWi 23/89) - DRsp Nr. 1998/9917

BayObLG, Beschluß vom 25.04.1989 - Aktenzeichen 1 ObOWi 23/89

DRsp Nr. 1998/9917

Der Zulässigkeit des Überholens steht unter dem Gesichtspunkt der unklaren Verkehrslagen nicht entgehen, daß von zwei zu überholenden Fahrzeugen das erste der vorausfahrenden Fahrzeuge seine Geschwindigkeit verlangsamt hatte.

Normenkette:

StVO § 5 ;
Fundstellen
DAR 1990, 361 (Bär)