BayObLG - Beschluß vom 25.07.1980
1 ObOWi 319/80
Normen:
StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 59, 295

BayObLG - Beschluß vom 25.07.1980 (1 ObOWi 319/80) - DRsp Nr. 1994/7493

BayObLG, Beschluß vom 25.07.1980 - Aktenzeichen 1 ObOWi 319/80

DRsp Nr. 1994/7493

Ein Kraftfahrer, der auffallend langsam fährt und sich einer Abzweigung nach links nähert, schafft dann noch keine unklare Verkehrslage, die ein Überholen verbietet, wenn er sich nicht deutlich nach links eingeordnet hat.

Normenkette:

StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 ;

Hinweise:

So auch OLG Hamm v. 06.02.1969, VRS 38, 215, wenn das vorausfahrende Fahrzeug ohne Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung von der rechten Straßenseite aus plötzlich zur Fahrbahnmitte hinfährt; OLG Hamm v. 28.08.1970, VRS 40, 66 (längeres langsames Fahren ohne Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung an der Fahrbahnmitte); OLG Hamm v. 19.01.1971, VRS 41, 37; KG v. 07.05.1973, VerkMitt 1974, 75 bei einem 14 m langen Sattelkraftfahrzeug.

Fundstellen
VRS 59, 295