BayObLG - Beschluß vom 25.08.1988
2 ObOWi 144/88
Normen:
StVG § 25 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 71

BayObLG - Beschluß vom 25.08.1988 (2 ObOWi 144/88) - DRsp Nr. 1994/7306

BayObLG, Beschluß vom 25.08.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 144/88

DRsp Nr. 1994/7306

1. Die Anordnung eines Fahrverbotes setzt über die Feststellung eines objektiv groben Pflichtverstoßes hinaus auch subjektiv ein schwerwiegendes Fehlverhalten voraus, das insbesondere dann gegeben ist, wenn im Hinblick auf die Straßenverhältnisse und/oder den zur Tatzeit herrschenden Verkehr die abstrakte Gefährlichkeit seines Verhaltens für den Betroffenen ersichtlich vom besonderen Gewicht hätte sein müssen. 2. Ein erster Rückfall auch innerhalb kurzer Zeit muß noch nicht den Vorwurf beharrlicher Pflichtverletzung begründen.

Normenkette:

StVG § 25 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
DAR 1989, 71