BayObLG - Urteil vom 20.01.1989
RReg 1 St 319/88
Normen:
StVO § 1 Abs. 1, Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
DAR 1990, 361 (Bär)

BayObLG - Urteil vom 20.01.1989 (RReg 1 St 319/88) - DRsp Nr. 1998/9883

BayObLG, Urteil vom 20.01.1989 - Aktenzeichen RReg 1 St 319/88

DRsp Nr. 1998/9883

1. Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem verkehrswidrigen Verhalten und einem Unfall kann schon dann nicht verneint werden, wenn der andere Unfallbeteiligte hierdurch irritiert wurde. 2. Wer sich nach Setzen des linken Blinkers nicht zur Fahrbahnmitte hin orientiert, sondern nach rechts fährt, verstößt gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO. 3. Bei der anschließenden Orientierung hin zur Fahrbahnmitte ist der nachfolgende Verkehr zu beachten mit der Folge, daß das Einordnungsmanöver abgebrochen werden muß, wenn sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer bereits zu dicht hinter dem Fahrzeug befindet.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 1, Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen
DAR 1990, 361 (Bär)