Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 15.09.2023, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf bis zu 85.000,00 EUR festgesetzt.
I.
1. 2. 3.
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