BGH - Urteil vom 31.10.1989
VI ZR 84/89
Normen:
BGB § 852 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Kenntnis 4
MDR 1990, 532
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Bielefeld,

Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem Verkehrsunfall

BGH, Urteil vom 31.10.1989 - Aktenzeichen VI ZR 84/89

DRsp Nr. 1997/3067

Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem Verkehrsunfall

»Erlangt der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte kraft eigener Wahrnehmung oder auf Grund des ihm zuzurechnenden Wissens seines Rechtsanwalts i.S. von § 852 Abs. 1 BGB Kenntnis von Tatsachen, die die Ersatzpflicht eines bestimmten anderen Unfallbeteiligten begründen, so beginnt die Verjährung seiner gegen diesen gerichteten Schadensersatzansprüche mit der Kenntnis auch dann, wenn der Geschädigte irrtümlich einen dritten Beteiligten für den eigentlich Veranwortlichen hält.«

Normenkette:

BGB § 852 Abs. 1 ;

Tatbestand: