OLG Celle - Urteil vom 25.04.2002
14 U 28/01
Normen:
BGB § 852 § 823 § 847 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 264
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2956/00

Beginn der Verjährungsfrist ab Kenntnis von einem Zusammenhang zwischen Unfall und jetzigem Befinden (hier: Hepatitis C)

OLG Celle, Urteil vom 25.04.2002 - Aktenzeichen 14 U 28/01

DRsp Nr. 2002/10278

Beginn der Verjährungsfrist ab Kenntnis von einem Zusammenhang zwischen Unfall und jetzigem Befinden (hier: Hepatitis C)

»Beginn der Verjährungsfrist ab Kenntnis von einem Zusammenhang zwischen Unfall und jetzigem Befinden (hier: Hepatitis C).«

Normenkette:

BGB § 852 § 823 § 847 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt weiteres Schmerzensgeld sowie Feststellung aus Anlass eines Verkehrsunfalls, der sich am 24. November 1979 in ####### ereignet hat. Bei diesem Verkehrsunfall wurde der Kläger als Insasse eines bei der Beklagten zu 1 versicherten Fahrzeugs, dessen Halterin die Beklagte zu 2 war, schwer verletzt. Im Zuge der Schadensregulierung schloss die Beklagte zu 1 mit dem Kläger einen Abfindungsvergleich vom 1. Juni 1982 (Bl. 49 d. A.). Der Kläger erhielt 50.000 DM und verzichtete im Gegenzug 'auf jede weitere Forderung, gleich aus welchen Gründen, auch aus heute noch nicht erkennbaren Unfallfolgen'. In den 90er Jahren wurde der Kläger unten anderem wegen einer aggressiven Hepatitis C mit inkompletter Leberzirrhose behandelt.