Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 12. Zivilsenat - vom 6. Dezember 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 11.036,45 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmerin, im Folgenden: d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden: Versicherer) aus ungerechtfertigter Bereicherung Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Februar 1999 nach dem so genannten Policenmodell des §
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