Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 12. Zivilsenat - vom 29. September 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 10.000 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer, im Folgenden: d. VN) macht gegen den beklagten Versicherer (im Folgenden: Versicherer) im Wege der Stufenklage Ansprüche aus zwei Rentenversicherungen und einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach Rücktritt geltend.
Diese wurden jeweils aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. November bzw. zum 1. Dezember 1997 nach dem so genannten Antragsmodell des § 8 VVG in der seinerzeit gültigen Fassung vom 21. Juli 1994 (im Folgenden: § 8 VVG a.F.) abgeschlossen. D. VN zahlte fortan die Versicherungsbeiträge.
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