1. Die Berufung des Beklagten vom 08.11.2011 gegen das Endurteil des LG Deggendorf vom 19.10.2011 (Az.
2. Das Urteil des Landgerichts Deggendorf ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der Nebenintervention tragen die Nebenintervenienten.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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