OLG Hamm - Beschluss vom 04.01.2012
I-20 U 191/11
Normen:
VVG § 86 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Paderborn, vom 02.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 99/11

Begriff des Dritten i.S. von § 86 Abs. 1 VVG; Zulässigkeit des Regresses des Versicherers gegenüber Mitgliedern eines Luftsportvereins

OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.2012 - Aktenzeichen I-20 U 191/11

DRsp Nr. 2012/9433

Begriff des Dritten i.S. von § 86 Abs. 1 VVG; Zulässigkeit des Regresses des Versicherers gegenüber Mitgliedern eines Luftsportvereins

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.08.2011 verkündete Urteil der

2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn - 2 O 99/11 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 16.266,55 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 86 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Berufung der Klägerin hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und es erfordert auch nicht die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung.

Wegen der Gründe für die Zurückweisung wird zunächst auf den Hinweisbeschluss des Senates vom 09.11.2011 Bezug genommen.

Hinsichtlich der Stellungnahme der Klägerin in dem Schriftsatz vom14.12.2011 ist lediglich folgendes zu bemerken: